Der 23. Mai 2024 ist ein ganz besonderer Tag. Denn dann feiern wir 75 Jahre Grundgesetz. Das habe ich zum Anlass genommen, einmal mit einem Rechtsanwalt darüber zu sprechen, was das Grundgesetz eigentlich genau ist, inwieweit er den Artikel 5 – die Meinungsfreiheit – in Gefahr sieht und ob der Arbeitgeber einem wegen der politischen Einstellung kündigen darf. Diese und andere Fragen habe ich Rechtsanwalt Dr. Andreas Grimm gestellt.
Grundgesetz in Gefahr? Interview mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Grimm
Franziska: Können Sie kurz erklären, was das Grundgesetz ist?
Dr. Andreas Grimm: Das Grundgesetz erfüllt alle Funktionen einer echten Verfassung. Der Hauptunterschied zu einer traditionellen Verfassung liegt darin, dass es nicht durch eine Volksabstimmung ratifiziert wurde. Das lag an der damaligen politischen Situation und war keine Entscheidung aus einer bestimmten politischen Ecke. Bekannte Politiker, wie der SPD-Politiker Carlo Schmid, betonten den vorläufigen Charakter des Grundgesetzes. In einer berühmten Rede erklärte Schmid, dass es erst als Verfassung bezeichnet werden sollte, wenn das deutsche Volk wiedervereinigt sei. Die Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) und zeitweise auch die im Saarland waren von Anfang an ausgeschlossen, was den provisorischen Charakter des Grundgesetzes unterstrich. Daher nannte man es Grundgesetz, obwohl es alle Funktionen einer Verfassung erfüllte.
Franziska: Also eine Verfassung für Deutschland?
Dr. Andreas Grimm: Ja, das Grundgesetz ist faktisch eine Verfassung. Was fehlt, ist die Abstimmung der Bevölkerung darüber. Dieses demokratische Defizit trägt das Grundgesetz mit sich. Nach 75 Jahren hat sich das Grundgesetz jedoch bewährt.
Grundgsetz: Aufbau und Relevanz
Franziska: Und wie ist das Grundgesetz aufgebaut?
Dr. Andreas Grimm: Interessanterweise ist das Grundgesetz etwas atypisch aufgebaut. Es besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil stehen die Grundrechte, im zweiten Teil die Staatsorganisationsregelungen. Üblicherweise ist es umgekehrt, wie man es etwa an der bayerischen Verfassung oder anderen Landesverfassungen sieht, wo zuerst die Staatsorgane und deren Zusammensetzung beschrieben werden und die Grundrechte hinten stehen.
Im Grundgesetz beginnen die Grundrechte mit Artikel 1, der die Würde des Menschen als unantastbar erklärt. Dies ist eine fundamentale Aussage, von der die Grundrechte abgeleitet werden, unterteilt in Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte, die von Artikel 1 bis Artikel 19 reichen.
Franziska: Ich habe einmal gelesen, dass das Grundgesetz über allen anderen Gesetzbüchern steht?
Dr. Andreas Grimm: In jedem Nationalstaat steht die Verfassung an oberster Stelle. Alle anderen Regelungen, ob Gesetzbücher oder einzelne Gesetze, sind mindestens eine Stufe niedriger. Es gibt formelle Gesetze, dann Verordnungen, die Regelungen der Exekutive im Rahmen bestimmter Ermächtigungen sind. Die Verfassung steht immer über diesen Gesetzen und oft auch über dem Europarecht und Völkerrecht.
Das Grundgesetz enthält eine Öffnungsklausel, die es der EU erlaubt, bestimmte Regelungen zu treffen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die EU alles tun kann; die Substanz des Grundgesetzes darf nicht verletzt werden. Im Kernbereich, der unveränderlich ist, bleibt das Völkerrecht meist fundamental und im Einklang mit dem Grundgesetz, wie etwa bei den Menschenrechten.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Was bedeutet das genau?
Franziska: In Artikel 1 des Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Was bedeutet das genau?
Dr. Andreas Grimm: Das ist tatsächlich die grundlegendste Wertentscheidung des Grundgesetzes schlechthin. Man muss das vor dem Hintergrund sehen, dass die Arbeiten am Grundgesetz 1948/49 begonnen haben, direkt nach den Verbrechen des NS-Staates. Hier steht die Persönlichkeit des Einzelnen, die Würde des Menschen, im Mittelpunkt.
Es ist von essenzieller Bedeutung, dass der Mensch nie zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf. Der Staat existiert um des Menschen willen, nicht umgekehrt.
Diese Haltung ist eine bewusste Abkehr von der verbrecherischen NS-Ideologie, die den Einzelnen vollkommen vernachlässigte. Statt „Du bist nicht dein Volk” lautet das Prinzip nun genau umgekehrt: „Der Einzelne zählt”. Diese Umkehrung war eine klare Reaktion auf die schrecklichen Verbrechen, die aus einer Ideologie entsprangen, die nur die Masse, nicht aber den Einzelnen, achtete. Die Würde des Menschen steht über allem und sollte stets berücksichtigt werden.
Meinungsfreiheit als wichtiges Grundrecht
Franziska: Es gibt derzeit einen Diskurs über die Meinungsfreiheit, die in Artikel 5 festgehalten ist. In den letzten Jahren gibt es einen Rückgang der Menschen, die sich noch trauen, ihre Meinung zu äußern. Aktuell glauben nur noch 40% der Deutschen daran, dass sie ihre Meinung frei äußern können. Was bedeutet Meinungsfreiheit in Artikel 5 eigentlich genau?
Dr. Andreas Grimm: Meinungsfreiheit zählt zu den wichtigsten Freiheitsrechten überhaupt, da sie für das Funktionieren einer Demokratie grundlegend ist. Sie schützt die Freiheit der Meinungsäußerung, der Rede und der Presse.
In einer Demokratie lebt man vom politischen Diskurs, nicht von einer Einheits- oder Mehrheitsmeinung, die andere Meinungen ausgrenzt. Daher ist es wichtig, die Meinungsfreiheit und die Redefreiheit zu schützen.
Grundsätzlich dürfen Sie sagen, was Sie wollen, solange Sie damit nicht die Rechte anderer beeinträchtigen. Die Grenze wird durch Artikel 5 Absatz 2 definiert, der besagt, dass diese Rechte durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden können, insbesondere um die Persönlichkeitsrechte anderer zu schützen, wie das Recht auf Schutz vor Beleidigung.
Laut Grundgesetz: Was darf man sagen? Was ist verboten?
Franziska: NS-Parolen und Ähnliches sind auch verboten, oder?
Dr. Andreas Grimm: Ja, es gibt den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs gegen Volksverhetzung. Leider werden bestimmte Äußerungen heutzutage oft als Volksverhetzung behandelt, obwohl sie es nicht sind. Besonders im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen und wenn Kritik geäußert wurde, verfolgen Staatsanwaltschaften und Gerichte es sehr streng. Sogar Menschen aus jüdischen Familien wurden wegen Volksverhetzung verurteilt, nur weil sie kritisch über die Maßnahmen gesprochen haben und hier was verglichen haben. Das ist ein großes Problem in der aktuellen Rechtsprechung, weil der Vergleich von Situationen oft verboten wird, obwohl er eigentlich erlaubt sein sollte. Der Vergleich ist keine Gleichsetzung. Dies führt dazu, dass viele Menschen Angst haben, ihre Meinung zu äußern, aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen und sozialer Ächtung.
Diese Tendenz, wie auch eine Untersuchung, die zeigt, dass 60% sich nicht trauen, ihre Meinung zu sagen, ist gefährlich für den demokratischen Diskurs.
Muss der Staat die Grundrechte aktiv schützen?
Franziska: Muss der Staat die Grundrechte aktiv schützen, zum Beispiel die Meinungsfreiheit in Deutschland? Ich habe das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit oft auch eingeschränkt wird, die andere diffamieren, weshalb sich immer weniger Menschen trauen, ihre Meinung zu äußern.
Dr. Andreas Grimm: Die Frage stellt sich etwas anders. Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat, die sicherstellen, dass er nicht in unsere Freiheitsrechte eingreift. Die Rechtsprechung tendiert dazu, Schutzansprüche aus diesen Rechten zu konstruieren, aber der Staat muss hierbei zurückhaltend sein. Wenn es um diffamierende Äußerungen auf Plattformen geht, gibt es bereits Gesetze, die Straftaten wie Beleidigung oder Verleumdung abdecken. Sie können Strafanzeige stellen und Institutionen wie Polizei oder Gerichte einschalten.
Grundgesetz: Darf mir mein Arbeitgeber wegen meiner politischen Meinung kündigen?
Franziska: Kann mein Arbeitgeber mir wegen meiner politischen Meinung kündigen? Ich frage das, weil es aktuell den Fall gibt, dass der Diakonie-Chef gezielt keine AfD-Anhänger mehr beschäftigen möchte. Ist es überhaupt rechtlich möglich, Menschen aufgrund ihrer politischen Meinung zu kündigen?
Dr. Andreas Grimm: Es gibt zwei Grundrechte, die hier in Einklang gebracht werden müssen: das Recht des Arbeitnehmers auf freie Meinungsäußerung und das Recht des Arbeitgebers auf einen funktionierenden Betrieb. Diese Grundrechte stehen nicht direkt im Konflikt zueinander, sondern sind eher Abwehrrechte gegen den Staat. Als Arbeitnehmer können Sie eine politische Meinung haben und diese äußern, ohne deswegen gekündigt zu werden. Wenn Ihre Äußerungen jedoch zu radikal sind, kann dies zu einer Abmahnung führen.
Es gibt jedoch Einschränkungen für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und für Beamte, da sie sich nicht im Widerspruch zur Verfassung äußern dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie gar nichts sagen dürfen, sondern dass sie eine gewisse Zurückhaltung üben sollten. Tendenzbetriebe wie kirchliche Organisationen oder Verlage können ebenfalls spezifische Anforderungen an die politische Neutralität ihrer Mitarbeiter stellen. Letztlich sollten Sie sich bewusst sein, dass Äußerungen in sozialen Medien weitreichende Konsequenzen haben können, und Sie sollten darauf achten, was Sie sagen.
In der Regel bedeutet die Mitgliedschaft in der AfD jedoch nicht automatisch eine Kündigung.
Franziska: Und was ich privat mache, geht eigentlich dem Arbeitgeber auch nichts an?
Dr. Andreas Grimm: Solange Sie keinen Bezug zu Ihrem Arbeitsverhältnis herstellen. Wenn Sie schreiben, Sie sind Mitarbeiter der Firma XY und Sie äußern Ihre politische Meinung – da haben Sie den Bezug. Dann sollten Sie den Arbeitgeber auf jeden Fall außen vor lassen.
Franziska: Dann vielen vielen Dank für das Interview.
Dr. Andreas Grimm: Danke auch!
Das Gespräch führte Franziska von Lehel am 8. Mai 2024. Es wurde für die schriftliche Fassung redigiert und gekürzt.
Quellen
- bpb.de: Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt
- swr.de: Carlo Schmid will starke Präambel im Grundgesetz
- zeit.de: Nur 40 Prozent der Deutschen glauben, Meinung frei äußern zu können
- nzz.ch: «Eine äusserst bedenkliche Entwicklung»: Deutsche Verfassungsrechtler warnen vor einem entfesselten Inlandgeheimdienst
- zdf.de: Schuch gegen AfD-Wähler als Mitarbeiter
- spiegel.de: Kündigung eines katholischen Arztes wegen erneuter Heirat kann Diskriminierung sein
